AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB der Weiconet GmbH

Vorbemerkung

Die Weiconet GmbH erbringt für ihre Kunden Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus den Bereichen der Informationstechnologie, insbesondere der IT-Sicherheit und dem Datenschutz (Anforderungen aus DSGVO und BDSG). Das Portfolio der Weiconet GmbH umfasst dabei auch die herstellerunabhängige Analyse, Implementierung und Optimierung kundenspezifischer UCC-Strategien (Unified Communications and Collaboration), die Beratung und Unterstützung zur Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO/dem BDSG sowie das Stellen des externen Datenschutzbeauftragten. Bei den Leistungen der Weiconet GmbH handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB.

§ 1

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weiconet GmbH

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: „Kunde“).
  2. Die Leistungen und Angebote der Weiconet GmbH (im Folgenden: „Weiconet“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Weiconet und dem Kunden (im Folgenden gemeinsam auch „die Parteien" genannt). Sie gelten auch dann ausschließlich, wenn Weiconet in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen ihre Leistung erbringt.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Weiconet hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2

Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebotsschreiben und Vertragsentwürfe der Weiconet sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Angebots dar. Das verbindliche Angebot zum Vertragsschluss gibt der Kunde ab, in dem er den Inhalt des Angebotsschreibens bzw. des Vertragsentwurfs der Weiconet in Textform bestätigt (etwa durch Übermittlung eines Scans des unterschriebenen Angebotsschreibens bzw. des Vertragsentwurfs per E-Mail oder Fax). Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn und sobald die Weiconet dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt. Ein Vertrag kommt außerdem dadurch zustande, dass die Weiconet mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt oder durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag.
  2. Soweit nicht eine Auftragsbestätigung in Textform oder ein unterzeichneter Vertrag vorliegt, in dem etwas anderes vereinbart wurde, sind die in den Vertragsentwürfen der Weiconet genannten Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, maßgeblich. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet und vergütet.

§ 3

Leistungszeit

  1. Die Angabe von Zeiten, innerhalb derer die Weiconet ihre Leistungen erbringt, sind grundsätzlich unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn die Leistungszeit individuell vereinbart und ausdrücklich als Fixtermin benannt wird bzw. von der Weiconet bei Annahme des Angebots als solcher angegeben wird. Für den Eintritt des Verzuges der Weiconet ist eine Mahnung durch den Kunden in Schriftform erforderlich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Verbindliche Zeit- oder Terminangaben und Fristen sind nur dann rechtlich bindend, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Benennung von Ansprechpartnern) ordnungsgemäß erfüllt hat.
  3. Sofern vereinbarte Termine oder Fristen aus Gründen, welche die Weiconet nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, wird der Kunde von Seiten der Weiconet unverzüglich hierüber informiert; dies unter gleichzeitiger Nennung der voraussichtlichen abweichenden Termine oder Fristen.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Weiconet berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 4

Leistungsumfang, Vergütung, Reisekosten

  1. Der Umfang der von Seiten der Weiconet geschuldeten Leistungen sowie die seitens des Kunden geschuldete Vergütung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen bzw. der Auftragsbestätigung der Weiconet oder aus von den Parteien unterzeichneten Vertragsdokumenten. Mehraufwand der Weiconet, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
  2. Der Kunde trägt die Kosten für den Mehraufwand und einen etwaigen Schaden, welche dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Weiconet ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.
  3. Soweit im Einzelfall nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde, steht es der Weiconet frei, die ihr obliegenden Leistungen von Dritten als Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Kunde kann einen solchen Dritten lediglich dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
  4. Sofern die Weiconet zur Erfüllung des Auftrages Reisen durchführt, erstattet der Kunde die Kosten. Die Höhe der zu erstattenden Kosten vereinbaren die Parteien gesondert im Rahmen der jeweiligen Auftragserteilung. Erfolgt keine gesonderte Vereinbarung, gilt Folgendes als vereinbart: Für Fahrten mit dem Pkw hat der Kunde pro gefahrenem Kilometer 0,30 € an die Weiconet zu erstatten. Bei Zugreisen sind Kosten bis zur Höhe eines Zugtickets zweiter Klasse zu erstatten. Bei Flugreisen sind die Kosten eines Flugtickets in der Economy-Class zu erstatten. Taxikosten, Kosten von öffentlichen Verkehrsmitteln und Parkgebühren sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten. Hotelkosten sind pro Übernachtung bis zu einem Betrag in Höhe von € 150,00 zu erstatten. Reisezeit gilt als zu vergütende Arbeitszeit und ist mit dem vereinbarten Stundensatz der Weiconet für die jeweiligen Mitarbeiter zu vergüten.

§ 5

Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die von Seiten der Weiconet angegebenen Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer (derzeit in Höhe von 19 %) hinzukommt.
  2. Die Weiconet stellt ihre Leistungen sofort nach ihrer Erbringung in Rechnung. Darüber hinaus ist sie berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ihre Leistung ganz oder teilweise ausschließlich gegen Vorkasse zu erbringen.
  3. Rechnungen der Weiconet sind fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
  4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Weiconet behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Weiconet auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch der Weiconet auf ihren zukünftigen Rechnungsausgleich durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist die Weiconet nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 6

Geheimhaltungsverpflichtung

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, welche ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, welche als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Beide Parteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Parteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
  2. Werden von Seiten einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
  3. Die Rechte und Pflichten nach vorstehenden Ziffern zu 1. und zu 2. werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrages nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

§ 7

Haftung

  1. Die Weiconet leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
    1. Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
    2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Weiconet in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
    3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die Weiconet lediglich in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
  2. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von Weiconet ausgeschlossen. Insbesondere haftet Weiconet nicht in Fällen höherer Gewalt. Fälle höhere Gewalt sind insbesondere
    • Computersabotage durch Dritte,
    • Ausspähen und Abfangen von Daten infolge Umgehung des Sicherheitssystems durch Dritte bei der Weiconet, einem Zertifizierungsanbieter oder dem Kunden, soweit das Sicherheitssystem zu diesem Zeitpunkt dem aktuellen Stand der Technik entspricht und marktüblich ist,
    • Naturgewalten,
    • Feuer,
    • Ausfall von Kommunikationsnetzen,
    • behördliche Anordnungen.
  4. Die Einschränkungen vorstehender Ziffern zu 1., 2. und zu 3. gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Weiconet, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  5. Die sich aus vorstehenden Ziffern zu 1., 2. und zu 3. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Weiconet den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Arbeitsergebnisses übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Weiconet und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Arbeitsergebnisses getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  6. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Kunde hat insbesondere eine vollständige Datensicherung vor jedem Beginn von IT-Arbeiten der Weiconet (insbesondere vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software) durchzuführen. Bei einem von der Weiconet verschuldeten Datenverlust haftet die Weiconet deshalb ausschließlich für Kosten der Wiederherstellung von Daten aus der aktuellsten Datensicherung des Kunden, sowie für etwaige Kosten der Wiederherstellung solcher Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

§ 8

Schlussbestimmungen

  1. Für die Vertragsbeziehung zwischen der Weiconet und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand - für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Weiconet in Bad Bramstedt. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Die Weiconet ist in sämtlichen Fällen darüber hinaus berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  2. Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war.

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